Sonderpädagogische Massnahmen

Kinder und Jugendliche mit kognitiven, körperlichen, sprachlichen und sozio-emotionalen Behinderungen haben Anrecht auf Sonderschulung beziehungsweise verstärkte sonderpädagogische Massnahmen, wenn sie mit Massnahmen der Regelschule nicht ausreichend gefördert werden können. Die Kantone tragen seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) im Jahr 2008 vollumfänglich die Verantwortung für die Schulung von Lernenden mit besonderem Bildungsbedarf.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Zeichen minus

Im Jahr 2023 wurden rund 1'750 Luzerner Lernende mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen unterstützt. Der Anteil gemessen am Total aller Lernenden der obligatorischen Schulstufe beträgt somit 3,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr hat der Anteil um 0,3 Prozentpunkte zugenommen.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Zeichen minus

Der Anteil der Lernenden mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen soll 3,8 Prozent nicht überschreiten.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Der Anteil der Lernenden mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen liegt unter dem festgelegten Referenzwert von 3,8 Prozent. Die Beurteilung fällt entsprechend positiv aus.

Definition

Der Indikator misst den Anteil der Lernenden mit einer verstärkten sonderpädagogischen Massnahme bzw. Sonderschulmassnahme an der Gesamtzahl aller Lernenden der obligatorischen Schulstufe (ohne Lernende in sonderpädagogischen Brücken- oder Überbrückungsangeboten). Die Grundgesamtheit bilden alle Lernenden, die ihren Wohnort im Kanton Luzern haben, inkl. Lernende an einer privaten Regelschule oder in Aufnahmeklassen.

Daten

Schweiz:

Sonderpädagogik

Analysen

LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Lernende der obligatorischen Schulstufen

Aktualisiert: 15. April 2025