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Ressourcenausgleich (kantonaler Finanzausgleich)

Mit dem Ressourcenausgleich wird den Gemeinden im Rahmen des Luzerner Finanzausgleichs ein Grundbetrag an nicht zweckgebundenen Finanzmitteln gewährleistet (Mindestausstattung). Der Ressourcenausgleich wird aufgrund des Ressourcenpotenzials der einzelnen Gemeinden und ihrer Einwohnerzahl festgelegt. Beiträge erhalten Gemeinden deren Ressourcenpotenzial die Mindestausstattung nicht erreicht. Die Mindestausstattung wird zu 53 Prozent durch den Kanton (vertikaler Finanzausgleich) und zu 47 Prozent durch die Gemeinden aufgebracht (horizontaler Finanzausgleich; FAG, SRL 610, Stand Finanzausgleich 2020).