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Ressourcenpotenzial (kantonaler Finanzausgleich)
Das Ressourcenpotenzial der Gemeinden dient der Festlegung des Ressourcenausgleichs im Rahmen des Finanzausgleichs. Es umfasst folgende Ertragsquellen: die ordentlichen Gemeindesteuern bei mittlerem Steuerfuss (ohne Eingänge abgeschriebener Steuern), die Gemeindeanteile an der Personal-, Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer (ohne Nachkommenserbschaftssteuer), 50 Prozent der Regalien und Konzessionserträge, die Gemeindeerträge aus der Motorfahrzeugsteuer sowie die positiven Nettovermögenserträge (Stand Finanzausgleich 2020).
Siehe auch: Ressourcenpotenzial (nationaler Finanzausgleich)