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Ressourcenpotenzial (kantonaler Finanzausgleich)

Das Ressourcenpotenzial der Gemeinden dient der Festlegung des Ressourcenausgleichs im Rahmen des Finanzausgleichs. Es umfasst folgende Ertragsquellen: die ordentlichen Gemeindesteuern bei mittlerem Steuerfuss, inklusive Nachsteuern und Steuerstrafen, die Gemeindeanteile an der Personal-, Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer (ohne Nachkommenserbschaftssteuer), 50 Prozent der Konzessionsgebühren, die Gemeindeerträge aus der Motorfahrzeugsteuer sowie die positiven Nettovermögenserträge (Stand Finanzausgleichsgesetz (FAG, SRL 610, Stand 2026).

Zurzeit wird im Kanton Luzern keine Schenkungssteuer erhoben. Seit dem Jahr 2020 erhalten die Gemeinden zudem keinen Anteil an der Motorfahrzeugsteuer mehr.

Siehe auch: Ressourcenpotenzial (nationaler Finanzausgleich)