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Horizontaler Finanzausgleich

Beiträge der finanzstarken Gemeinden an den Ressourcenausgleich. Beitragspflichtig sind Gemeinden, deren Ressourcenpotenzial über der Mindestausstattung von 86,4 Prozent des kantonalen Mittels des Ressourcenpotenzials pro Einwohner/in liegt. Die horizontale Abschöpfung errechnet sich aus gesetzlich festgelegten Prozentsätzen, die bei den finanzstarken Gemeinden auf das über dem errechneten Grenzwert liegende Ressourcenpotenzial pro Einwohner/in angewendet werden.