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Horizontaler Finanzausgleich (kantonaler Finanzausgleich)
Beiträge der finanzstarken Gemeinden an den Ressourcenausgleich. Beitragspflichtig sind Gemeinden, deren Ressourcenpotenzial über der gesetzlich definierten Mindestausstattung als Prozent des kantonalen Mittels des Ressourcenpotenzials pro Einwohner/in liegt. Die horizontale Abschöpfung erfolgt prozentual auf dem über der Mindestausstattung liegenden Ressourcenpotenzial pro Einwohner/in (FAG, SRL 610, Stand 2026).
