Erhebungen und Datenquellen

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Steuerausschöpfung

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) veröffentlicht seit 2009 den Steuerausschöpfungsindex, der die Steuerbelastung interkantonal vergleichbar macht. Zur Berechnung des Index werden die Steuereinnahmen und die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen der Kantone und ihrer Gemeinden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Seit der 2024 erfolgten Revision werden natürliche und juristische Personen getrennt betrachtet. Um die Steuerausschöpfung der natürlichen Personen zu messen, werden die von den natürlichen Personen stammenden Steuereinnahmen den steuerbaren Einkommen gemäss Definitionen der direkten Bundessteuer gegenübergestellt. Im Fall der juristischen Personen werden die von den juristischen Personen stammenden Steuereinnahmen und die steuerbaren Gewinne gemäss Definitionen der direkten Bundessteuer miteinander verglichen.