Erhebungen und Datenquellen

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Finanzausgleich

Am 1. Januar 2003 trat im Kanton Luzern das total revidierte Gesetz über den Finanzausgleich (SRL Nr. 610) in Kraft. Der Finanzausgleich umfasst einen partiellen Ausgleich der unterschiedlichen Einnahmen (Ressourcenausgleich) und Ausgaben der Gemeinden (Lastenausgleich) sowie einen Fonds für Sonderbeiträge. Lastenausgleich erhalten Gemeinden, die in topografischer oder soziodemografischer Hinsicht übermässige finanzielle Belastungen tragen. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ist dabei von Faktoren abhängig, die von den Gemeinden nicht beeinflusst werden können.
Das Finanzausgleichssystem wird regelmässig evaluiert, was leichte Modifizierungen der Gesetzgebung zur Folge haben kann. Die geltende Version des Gesetzes über den Finanzausgleich trat am 1. Januar 2013 in Kraft.