Erhebungen und Datenquellen

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Leerwohnungszählung

Die jährliche Leerwohnungszählung wird seit 1974 in sämtlichen Gemeinden der Schweiz durchgeführt. Die Gemeinden sind die für die Leerwohnungszählung zuständigen Erhebungsstellen. Erfasst werden nur jene Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dienen. Leerwohnungen im Sinn der Zählung sind Wohnungen und Einfamilienhäuser – möbliert oder unmöbliert –, die folgende zwei Bedingungen erfüllen:
  • am Stichtag (1. Juni) nicht besetzt, aber bewohnbar, inklusive annähernd fertiggestellte Wohnungen, deren Innenausbau erst nach Verkaufs- oder Mietvertragsabschluss zu Ende geführt wird;
  • zur Dauermiete (mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben.
Die Wohnungen werden mit der entsprechenden Zimmerzahl erfasst. Wohnungen in bis zwei Jahre alten Neubauten werden separat ausgewiesen. Seit 1994 werden die Leerwohnungen zudem nach den Kriterien „Zu vermieten” und „Zu verkaufen” erfasst.