Erhebungen und Datenquellen
Es wurde eine Erhebung und Quelle gefunden.
Leerwohnungszählung
Die jährliche Leerwohnungszählung wird seit 1974 in sämtlichen Gemeinden der Schweiz durchgeführt. Die Gemeinden sind die für die Leerwohnungszählung zuständigen Erhebungsstellen. Erfasst werden nur jene Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dienen. Leerwohnungen im Sinn der Zählung sind Wohnungen und Einfamilienhäuser – möbliert oder unmöbliert –, die folgende zwei Bedingungen erfüllen:- am Stichtag (1. Juni) nicht besetzt, aber bewohnbar, inklusive annähernd fertiggestellte Wohnungen, deren Innenausbau erst nach Verkaufs- oder Mietvertragsabschluss zu Ende geführt wird;
- zur Dauermiete (mindestens drei Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben.