Erhebungen und Datenquellen
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Aussenhandelsstatistik
Die Aussenhandelsstatistik wird monatlich durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erstellt. Unter Aussenhandel ist der grenzüberschreitende Güterverkehr zu verstehen, wobei zwischen Ein-, Aus- und Durchfuhr unterschieden wird. Art und Umfang der Auswertungen der Aussenhandelsstatistik sind von der Verkehrsrichtung abhängig. Seit 2006 werden der Lohnveredelungsverkehr, die Retourwaren und der elektrische Strom in die Aussenhandelsstatistik integriert. Die Ergebnisse der Vorjahre wurden gemäss der neuen Definition bis ins Jahr 2002 zurückrevidiert. In einer weiteren Revision 2020 wurde die Methodik für die Verteilung der gehandelten Waren auf die Kantone optimiert. Die Daten ab 2016 wurden rückwirkend angepasst. Kantonsresultate früherer Jahre der Aussenhandelsstatistik sind nicht mit jenen ab 2016 vergleichbar. Die Zuweisung der Waren zu den Kantonen richtet sich nach der Adresse des Exporteurs beziehungsweise des Importeurs. Unterhält das exportierende oder importierende Unternehmen Arbeitsstätten in mehreren Kantonen, erfolgt die Aufteilung auf die Kantone proportional zu den Arbeitsplätzen. Im Gegensatz zu den offiziellen Aussenhandelsdaten werden die von LUSTAT Statistik Luzern publizierten Daten ohne die Ergebnisse des Fürstentums Liechtenstein ausgewiesen.
