Erhebungen und Datenquellen

Es wurden 6 Erhebungen und Quellen gefunden.

Erhebung der Gemeindesteuern (Steuerfüsse, Steuererträge und Steuerkraft)

LUSTAT Statistik Luzern erhebt seit 1980 jährlich die Erträge der ordentlichen Gemeindesteuern und der Quellensteuern sowie die Gemeindesteuerfüsse. Daraus lässt sich die Steuerkraft (Steuerertrag einer Einheit – absolut und pro Einwohnerin und Einwohner) der Gemeinden und Regionen berechnen. Diese Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Ressourcenausgleichs im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichs. Seit dem Jahr 2019 werden die Erträge der ordentlichen Gemeindesteuern und seit 2020 die Erträge der Quellensteuern der Gemeindefinanzstatistik entnommen.

Finanzausgleich

Am 1. Januar 2003 trat im Kanton Luzern das total revidierte Gesetz über den Finanzausgleich (SRL Nr. 610) in Kraft. Der Finanzausgleich umfasst einen partiellen Ausgleich der unterschiedlichen Einnahmen (Ressourcenausgleich) und Ausgaben der Gemeinden (Lastenausgleich) sowie einen Fonds für Sonderbeiträge. Lastenausgleich erhalten Gemeinden, die in topografischer oder soziodemografischer Hinsicht übermässige finanzielle Belastungen tragen. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ist dabei von Faktoren abhängig, die von den Gemeinden nicht beeinflusst werden können.
Das Finanzausgleichssystem wird regelmässig evaluiert, was leichte Modifizierungen der Gesetzgebung zur Folge haben kann. Die geltende Version des Gesetzes über den Finanzausgleich trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Gemeindefinanzstatistik

Die Gemeindefinanzstatistik bringt vergleichbare Informationen zu den Finanzhaushalten der Gemeinden zur Darstellung und erfüllt damit insbesondere folgende Informationsbedürfnisse:

  • Sie liefert den kommunalen und den kantonalen Instanzen Entscheidungsgrundlagen für die Prioritätensetzung auf der Ausgabenseite (Budgetierung, Finanzplanung).
  • Sie zeigt die Finanzierungsstruktur der Gemeinden auf (Einnahme-, Verschuldungspolitik).
  • Sie erlaubt eine Beurteilung von Lastenverschiebungen zwischen kantonalen und kommunalen Haushalten (Aufgabenteilung).
  • Sie bildet die Grundlage für eine Beurteilung der Finanzlage der Gemeindehaushalte, für den Vollzug des kantonalen Finanzausgleichs und für die Erstellung der eidgenössischen Finanzstatistik durch die EFV.

LUSTAT Statistik Luzern erhebt seit 1992 jährlich Daten zur Jahresrechnung aller Einwohner- und Bürgergemeinden des Kantons Luzern. Seit 2005 sind alle Bürgergemeinden mit der Einwohnergemeinde vereinigt. Die Gemeindefinanzstatistik ist als Individualdatenerhebung konzipiert. Die kleinste Informationseinheit ist der Jahresendsaldo jedes einzelnen Kontos der Gemeinderechnungen. Der Kontenplan richtet sich in allen Gemeinden nach den Bestimmungen des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells (HRM) der öffentlichen Haushalte. Mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 (ab 2019 obligatorisch für alle Gemeinden) werden zusätzlich zur Erhebung der Jahresrechnungen inklusive Bilanz, Erfolgs- und Investitionsrechnung auch die Budgets mit Erfolgs- und Investitionsrechnung erhoben.

Die Erfolgsrechnung enthält die Zahlungen an Dritte für die laufende Aufgabenerfüllung (Konsumausgaben), Abschreibungen und sonstige Aufwandposten. Dem Aufwand wird der Ertrag gegenübergestellt. Der Saldo ergibt den Aufwand- oder den Ertragsüberschuss. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung einer Gemeinde bildet ein zentrales Element für die Festlegung der Höhe des Steuerfusses. Die Investitionsrechnung erfasst Ausgaben und Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung von dauerhaften Vermögenswerten für öffentliche Zwecke stehen. Zur Gemeindefinanzstatistik gehören ferner die Bilanzdaten (Aktiven und Passiven), die unter anderem über Eigenkapital, Bilanzfehlbeträge und Schulden Auskunft geben.

Kantonaler Finanzhaushalt

Die Kennzahlen zu den Luzerner Kantonsfinanzen werden vorwiegend dem Jahresbericht entnommen (bis 2010: Staatsrechnung). Im Jahr 2012 hat der Kanton Luzern seine Rechnungslegung umgestellt und an schweizerische und internationale Standards angepasst (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS, mit einigen Abweichungen). Grundlage ist das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen. Um der Jahresrechnung 2012 ein vergleichbares Vorjahr gegenüberstellen zu können, wurde das Rechnungsjahr 2011 in die neue Systematik überführt.

Im LUSTAT Jahrbuch werden die Rechnungen ab 2011 nach den neuen Grundsätzen abgebildet. Im Zug der Änderungen wurden die Kontenpläne und Definitionen von Kennzahlen angepasst und ein umfassendes Restatement vorgenommen, also eine Neubewertung der Vermögenswerte und Verpflichtungen. Alle Werte ab 2011 sind daher mit früheren Rechnungsjahren nur eingeschränkt vergleichbar.

Angaben zur Belastung nach Aufgabengebiet stammen aus der Finanzstatistik der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Um die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen zu gewährleisten, konsolidiert die EFV die Staatsrechnungen, sodass die Totale von Aufwand und Ertrag in der Regel nicht den Zahlen der publizierten Rechnungen entsprechen.

Steuerbelastung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jährlich Statistiken zur Steuerbelastung in den Schweizer Gemeinden. Zu den juristischen Personen sind Daten zur Gewinn- und der Kapitalsteuerbelastung verfügbar; zu den natürlichen Personen Daten zur Steuerbelastung des Einkommens, des Vermögens sowie der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge. Die Einkommenssteuerbelastung wird auf Basis des Bruttoarbeitseinkommens (Erwerbstätige) respektive des Renteneinkommens (Rentner/innen) berechnet. Darauf angewendet werden standardisierte Lohnabzüge (nur Erwerbstätige) sowie alle gesetzlichen Steuerabzüge, die in der betrachteten Familienkonstellation ohne Nachweis vorgenommen werden können.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) veröffentlicht zudem seit Ende 2009 den Steuerausschöpfungsindex, der die Steuerbelastung interkantonal vergleichbar macht. Er beruht auf dem Ressourcenpotenzial der Kantone und deren Steuereinnahmen. Das Ressourcenpotenzial bildet die Grundlage des nationalen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen.

Steuerstatistik

Die Steuerstatistik gewährt Einblick in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalverhältnisse der juristischen Personen im Kanton Luzern. Zudem informiert sie über den Steuerertrag, der sich aus der Besteuerung von Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital ergibt. Auf ihrer Basis können steuer-, gesellschafts- und sozialpolitische Fragestellungen untersucht und Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden.

Die Steuerstatistik wird von LUSTAT Statistik Luzern in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle Steuern erstellt. Sie umfasst die am Stichtag 31. Dezember im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen (mit Ausnahme der Quellensteuerpflichtigen) sowie alle steuerpflichtigen juristischen Personen gemäss kantonalem Steuergesetz (StG). Die Daten entstammen den individuellen Steuerveranlagungen und den diesen zugrunde liegenden Steuererklärungen.

Von 1973/74 bis 1993/94 wurde die Steuerstatistik der natürlichen Personen alle 10 Jahre als Vollerhebung durchgeführt. Von 1995/96 bis 1999/2000 fand sie in 2-jährigem Rhythmus als Stichprobenerhebung statt. Am 1. Januar 2001 ist im Kanton Luzern das totalrevidierte Steuergesetz in Kraft getreten, das als wichtigste Neuerungen die Gegenwartsbemessung und die 1-jährige Veranlagung einführte. Seit diesem Zeitpunkt wird die Steuerstatistik der natürlichen Personen jährlich mittels Vollerhebung aktualisiert. Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Gesetzes wurde die Datenerhebung zudem auf die juristischen Personen ausgeweitet.

Der in der Steuerstatistik ausgewiesene Steuerertrag bezieht sich auf die Steuern, welche die in der Erhebung enthaltenen Steuerpflichtigen für das jeweilige Steuerjahr (Referenzjahr der Veranlagung) entrichtet haben. Dargestellt werden die Steuern je Einheit, also die Steuern vor Anwendung der kantonalen und kommunalen Steuerfüsse. Im Gegensatz zu den Steuern in der Staats- respektive Gemeinderechnung ist der Steuerertrag gemäss Steuerstatistik von Nachträgen früherer Steuerjahre, Rückerstattungen und Abgrenzungen unbeeinflusst. Die Vergleichbarkeit des Steuerertrags zwischen den verschiedenen Quellen ist daher eingeschränkt.