Definitionen

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Öffentlicher Sektor

Als Arbeitsstätten des öffentlichen Sektors gelten die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen. Zur öffentlichen Verwaltung zählen die nicht marktwirtschaftlich orientierten Institutionen des Bundes, der Kantone, Bezirke und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie staatlich anerkannte Kirchen. Öffentliche Unternehmen sind marktwirtschaftlich orientiert, gehören aber zu mindestens 50 Prozent der öffentlichen Hand und sind von dieser beeinflusst. Alle übrigen Unternehmen, ob marktwirtschaftlich oder nicht, gehören zum privaten Sektor.