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Wirtschaftszweigsystematik NOGA

Die Wirtschaftszweigsystematik NOGA (NOmenclature Générale des Activités économiques) dient der systematischen Klassifizierung der Betriebe nach den geleisteten Tätigkeiten. Jeder Betrieb wird, entsprechend seiner wirtschaftlichen Haupttätigkeit, einer einzigen Position der NOGA zugeordnet. Als Haupttätigkeit gilt jene mit dem grössten Personaleinsatz.
In Übereinstimmung mit der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Gemeinschaft (NACE) klassiert die derzeit gültige NOGA 2008 die wirtschaftlichen Tätigkeiten wie folgt:

1 Grossbuchstabe 21 Abschnitte
2 Ziffern 88 Abteilungen
3 Ziffern

272 Gruppen

4 Ziffern 615 Klassen
  Die 5. und 6. Position (Art) erlauben zusätzlich nationale Feingliederungen.

Die NOGA wird bei Bedarf an veränderte Verhältnisse in der Wirtschaftswelt oder an internationale Klassifizierungen angepasst. Per 2008 waren NACE und NOGA zum letzten Mal umfassend revidiert worden. Damit löste die NOGA 2008 diejenige von 2002 ab. Im Jahr 2019 hat das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) mit der Revision der NACE begonnen. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen wird gleichzeitig die NOGA revidiert. Die neue NOGA Nomenklatur wird bis Dezember 2025 strukturell abgeschlossen.

Die 21 Wirtschaftsabschnitte werden wie folgt zu drei Wirtschaftssektoren zusammengefasst:
Primärer Sektor (Landwirtschaft)

  • A: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Sekundärer Sektor (Verarbeitendes Gewerbe, Industrie)

  • B: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • C: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
  • D: Energieversorgung
  • E: Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung; Beseitigung von Umweltverschmutzung
  • F: Baugewerbe/Bau

Tertiärer Sektor (Dienstleistungen)

  • G: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen
  • H: Verkehr und Lagerei
  • I: Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
  • J: Information und Kommunikation
  • K: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (ohne Sozialversicherung)
  • L: Grundstücks- und Wohnungswesen
  • M: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
  • N: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • O: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
  • P: Erziehung und Unterricht
  • Q: Gesundheits- und Sozialwesen
  • R: Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • S: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
  • T: Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • U: Exterritoriale Organisationen und Körperschaften


Die Abschnitte T und U sind nicht Gegenstand der eidgenössischen Betriebszählung.

Siehe auch: Wirtschaftssektoren