Definitionen

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Massnahme (Strafrecht)

Anordnung, welche die stationäre oder ambulante Behandlung eines verurteilten Straftäters oder einer verurteilten Straftäterin bei bestimmten Persönlichkeitsdefiziten (Art. 56–65 StGB) vorschreibt. Eine Massnahme kann zusätzlich zur Strafe angeordnet werden, um der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen.