Definitionen

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Dienstbarkeiten (Servitute)

Dienstbarkeiten werden als Nutzungs- und Gebrauchsrechte charakterisiert. Eine Dienstbarkeit bedeutet, dass einem anderen Grundstück (Grunddienstbarkeit) oder einer Person (Personaldienstbarkeit) ein spezielles Recht am Grundstück zusteht. Beispiele für Dienstbarkeiten, auch Servitute genannt, sind das Fahrwegrecht, Fusswegrecht, Näherbaurecht, Wohnrecht, Leitungsrecht oder Quellenrecht.