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Landwirtschaftsbetrieb

Als Landwirtschaftsbetriebe im Sinn der Landwirtschaftlichen Betriebszählung gelten seit 1996 nur solche, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche,
  • mindestens 30 Aren Spezialkulturen,
  • mindestens 10 Aren in geschütztem Anbau,
  • mindestens acht Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze,
  • mindestens 300 Stück Geflügel.