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Landwirtschaftsbetrieb
Als Landwirtschaftsbetriebe im Sinn der Landwirtschaftlichen Betriebszählung gelten seit 1996 nur solche, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche,
- mindestens 30 Aren Spezialkulturen,
- mindestens 10 Aren in geschütztem Anbau,
- mindestens acht Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze,
- mindestens 300 Stück Geflügel.