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Konsolidierung / Konsolidierter laufender Aufwand und Ertrag

Unter HRM1 wurden in der Gemeindefinanzstatistik Konsolidierungen vorgenommen.

Konsolidierung bezeichnet in der Gemeindefinanzstatistik die Ausschaltung interner Transaktionen innerhalb eines Gemeinwesens bzw. innerhalb einer Gruppe von Gemeinwesen. Die Konsolidierung erfolgt grundsätzlich durch den Abzug der Transferzahlungen beim Empfänger. Dabei werden vom Bruttoaufwand bzw. Bruttoertrag die Gemeindezuschüsse, durchlaufende Beiträge, Einlagen in bzw. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen und interne Verrechnungen abgezogen. Intern verrechnete Gutschriften werden dabei als Aufwandminderung und nicht als Ertrag behandelt, das heisst, sie werden einerseits vom Aufwand der die Gutschrift empfangenden Funktion abgezogen, anderseits beim Ertrag ausser Acht gelassen. Auf Regions- und Kantonsebene werden in der Gemeindefinanzstatistik zusätzlich Beiträge und Rückerstattungen von Gemeinden abgezogen.

Beim Kanton bezeichnet die Konsolidierung einen anderen Vorgang. Die Jahresrechnungen von Kernverwaltung, Universität Luzern, LUSTAT Statistik Luzern, Luzerner Kantonsspital, Luzerner Psychiatrie, Verkehrsverbund Luzern und Pädagogische Hochschule werden dabei so dargestellt, als ob es sich um eine einzige Einheit handelt. Dazu werden die Abschlüsse addiert und anschliessend die Transaktion zwischen den einzelnen Einheiten eliminiert. Die Beteiligung an der Luzerner Kantonalbank wird nach der Equity-Methode bewertet.