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Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung erfasst jene Ausgaben und Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung von Vermögenswerten für öffentliche Zwecke stehen. Jede Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen gilt als Investition und ist Gegenstand der Investitionsrechnung. Mit dem Jahresabschluss werden die Investitionsausgaben im Verwaltungsvermögen aktiviert und die Investitionseinnahmen passiviert.