Definitionen

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Abschreibungen

Abschreibungen sind Vermögensverminderungen durch buchmässigen Aufwand. Sie dienen dazu, Investitionskosten und Aufwandüberschüsse auf mehrere Jahre zu verteilen, Wertminderungen zu berücksichtigen und eine angemessenen Selbstfinanzierung sicherzustellen. Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind abhängig von der Nutzungsdauer der abzuschreibenden Objekte und verbindlich festgelegt. Unter HRM1 durften darüber hinaus zusätzliche Abschreibungen getätigt werden, wenn sie entweder budgetiert waren oder wenn die Stimmberechtigten diese anlässlich des Rechnungsabschlusses beschlossen.