Definitionen

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Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV

EL zur AHV und IV werden auf Gesuch hin ausgerichtet, wenn die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Mit den EL werden auch Ausgaben gedeckt, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, jedoch nur, wenn die Kosten nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV usw.) übernommen werden.