Definitionen

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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze wird der Anspruch auf eine Altersrente begründet (Männer: erfülltes 65. Lebensjahr, Frauen: erfülltes 64. Lebensjahr). Beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils haben Versicherte Anrecht auf eine Hinterlassenenrente in Form einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.