Definitionen
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Vollzeitbeschäftigte
Als Vollzeitbeschäftigte gelten Personen, die während mindestens 90 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind (Primärsektor: mindestens 75 Prozent).
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Als Vollzeitbeschäftigte gelten Personen, die während mindestens 90 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind (Primärsektor: mindestens 75 Prozent).