Definitionen
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Teilzeitbeschäftigte
Zu den Teilzeitbeschäftigten 1 zählen Personen, die während 50 bis 89 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind (Primärsektor: 50 bis 74 Prozent). Zu den Teilzeitbeschäftigten 2 zählen Personen, die unter 50 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, jedoch mindestens sechs Stunden pro Woche.