Definitionen

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Einfuhr und Ausfuhr

Die Einfuhr umfasst alle aus dem Ausland stammenden, beim Eingang in die Schweiz verzollten oder zollfrei zugelassenen Handelswaren. Zur Ausfuhr gehören sämtliche ins Ausland gehenden Handelswaren schweizerischen Ursprungs, nationalisierte Waren und der Veredelungsverkehr.