Definitionen

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Betreibungen und Konkurse

Diese werden im Allgemeinen durch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt. Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehls und wird entweder auf dem Weg der Pfändung, der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt. Für ungedeckte Forderungseingaben von Gläubigern werden Verlustscheine ausgestellt.