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Steuerbarer Gewinn
Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer einer juristischen Person. Der steuerbare Gewinn leitet sich aus dem Saldo der Erfolgsrechnung ab, also aus dem Reingewinn oder Reinverlust in der Steuerperiode. An diesem Wert werden verschiedene Korrekturen vorgenommen. Wenn in die Erfolgsrechnung nicht geschäftsmässig begründete Aufwendungen oder Abschreibungen eingeflossen sind, müssen diese beispielsweise wieder hinzuaddiert werden. Umgekehrt können Verluste aus vorangehenden Geschäftsjahren in Abzug gebracht werden.
Bei Auswertungen aus der Steuerstatistik wird jeweils der steuerbare Gewinn nach Abzug des Nettoertrags aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften gemäss den Bestimmungen von StG § 82 ausgewiesen (sog. Beteiligungsabzug). Der Beteiligungsabzug verhindert, dass das gleiche Gewinnsubstrat mehrfach besteuert wird.
