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Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18)

Der Mantelerlass der Aufgaben- und Finanzreform 18 regelt unter anderem die Neuverteilung der Finanzierung der Kosten der Volksschulbildung und des Hochwasserschutzes. Der Mantelerlass wurde in der kantonalen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen. Der Kanton beteiligt sich damit neu zu 50 Prozent an den Kosten der Volksschulbildung (zuvor 25 Prozent) und übernimmt vollständig die Kosten des Wasserbaus und baulichen Gewässerunterhalts. Die Mehrbelastung des Kantons wird mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben sowie mit der Neuverteilung von Sondersteuern und Abgaben gegenfinanziert. Der Mantelerlass beinhaltet ebenfalls einen Steuerfussabtausch, der für das Jahr 2020 die Senkung der Gemeindesteuerfüsse um einen Zehntel und im Gegenzug die Anhebung des Kantonssteuerfusses um einen Zehntel vorschreibt.