Definitionen

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Unfallursache, Unfallhauptursache

Als Ursache wird der Umstand bezeichnet, der zum Unfall geführt hat. Die Ursachen werden in fünf Gruppen eingeteilt (Verhalten der Person, Zustand der Person, Fahrzeug, Infrastruktur und externer Einfluss, Unbekannt) und in Untergruppen weiter differenziert. Pro Unfall sind mehrere Ursachen möglich; mindestens eine Ursache pro Unfall muss bei der polizeilichen Unfallaufnahme protokolliert werden. Unter Hauptursache versteht man die Ursache, die hauptsächlich zum Unfall geführt hat. Die Angaben von Ursachen und Hauptursachen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie dienen der Statistik und der Unfallanalyse, der Erkennung von Gesetzmässigkeiten von Unfallgeschehen und der Sanierung von Gefahrenstellen.