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Direkte Steuern (HRM2)

Bei den direkten Steuern wird zwischen direkten Steuern von natürlichen Personen und solchen von juristischen Personen unterschieden. Zu den direkten Steuern von natürlichen Personen werden folgende Steuerarten gezählt:

  • Einkommenssteuern
  • Pauschale Steueranrechnungen von natürlichen Personen
  • Vermögenssteuern
  • Quellensteuern
  • Personalsteuern
  • Übrige direkte Steuern von natürlichen Personen
  • Nachsteuern und Steuerstrafen von natürlichen Personen
  • Abgeschriebene Steuern von natürlichen Personen
  • Sondersteuern auf Kapitalauszahlungen

Zu den direkten Steuern von juristischen Personen werden folgende Steuerarten gezählt:

  • Gewinnsteuern
  • Pauschale Steueranrechnungen von juristischen Personen
  • Kapitalsteuern
  • Übrige direkte Steuern von juristischen Personen
  • Nachsteuern und Steuerstrafen von juristischen Personen.

Nebst den direkten Steuern existieren noch die Sondersteuern und die Besitz- und Aufwandsteuern.