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Kirchensteuerfuss

Die drei Landeskirchen erheben im Kanton Luzern bei Konfessionsangehörigen und juristischen Personen die Kirchensteuer. Diese wird jährlich durch die Kirchgemeindeversammlung festgelegt. Der Kirchensteuerfuss für juristische Personen ergibt sich aus der Gewichtung der Steuerfüsse der drei Landeskirchen mit der anteilsmässigen Konfessionszugehörigkeit der Bevölkerung der Standortgemeinde. Massgebend ist nur der Bevölkerungsteil, welcher einer Landeskirche angehört.