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Steuerfuss

Das kantonale Steuergesetz legt die Steuer je Einheit auf Einkommen, Vermögen, Kapital und Gewinn fest. Dieser Betrag wird mit dem Steuerfuss (Staats- und Gemeindesteuer) multipliziert, woraus sich der effektive Steuerbetrag ergibt. Der Steuerfuss der Gemeinden wird jährlich durch die Gemeindeversammlungen bzw. -parlamente festgelegt. Der Steuerfuss für die Staatssteuer wird jährlich im Anschluss an die Genehmigung des Voranschlags durch den Kantonsrat festgelegt.