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HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2)

Beim Kanton ab 2011, bei den Gemeinden gestuft ab 2018 eingeführtes Rechnungslegungsmodell. Zentral ist das Buchen nach dem True-and-fair-view-Prinzip, welches im Zug der Umstellung auf HRM2 eine Neubewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens notwendig machte. HRM2 geht zudem mit einem neuen Kontenplan und weiteren veränderten Buchungsregeln einher. Mit der Umsetzung von HRM2 entspricht das Rechnungslegungsmodell der Luzerner Gemeinden nun grösstenteils den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS).