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Erfolgsrechnung (HRM2)

Mit der Einführung von HRM2 ab 2011 durch den Kanton und ab 2018 etappenweise durch die Gemeinden wird die Laufende Rechnung (HRM1) als Erfolgsrechnung bezeichnet. Sie enthält unter anderen die Zahlungen an Dritte für die laufende Aufgabenerfüllung (Konsumausgaben) und die Abschreibungen. Dem Aufwand wird der Ertrag gegenübergestellt. Der Saldo ergibt den Aufwand- oder den Ertragsüberschuss.

Siehe auch: Gestufte Erfolgsrechnung