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Arbeitslosenquote in den Branchen
Die Berechnung der Arbeitslosenquote geschieht grundsätzlich mittels Division der Anzahl Arbeitsloser durch die Anzahl Erwerbspersonen (erwerbstätige und erwerbslose Personen). Die Anzahl der Erwerbspersonen wird aus der Strukturerhebung ermittelt.
In der Strukturerhebung wird die letzte Branchenzugehörigkeit der Erwerbslosen nicht erfasst. Aus diesem Grund wird die Arbeitslosenquote in den einzelnen Branchen mittels Division der Anzahl Arbeitsloser durch die Anzahl Erwerbstätiger berechnet. Der Umstand, dass nicht von allen Erwerbstätigen die Branchenzugehörigkeit bekannt ist, verkleinert die Divisionsbasis zusätzlich. Isoliert betrachtet führen beide Eigenheiten tendenziell zu einer Überschätzung der Branchenarbeitslosenquoten.
Gleichzeitig ist auch nicht von allen Arbeitslosen die Branche ihres letzten Arbeitgebers verfügbar. Für sich genommen führt die unvollständige Zuteilung der Arbeitslosen tendenziell zu einer Unterschätzung der Arbeitslosenquoten in den Branchen.
Zuletzt muss berücksichtigt werden, dass die Strukturerhebung eine Stichprobenerhebung darstellt. Die Daten zu den in einer Branche tätigen Erwerbstätigen sind folglich Hochrechnungen, die mit Schätzungenauigkeiten behaftet sind. Gerade bei kleineren Branchen und verstärkt bei Berechnungen auf Kantonsebene führt dies tendenziell zu einer ungenaueren Schätzung der effektiven Anzahl an Erwerbstätigen als in grösseren Branchen.
Die drei Faktoren zusammengenommen führen dazu, dass die Arbeitslosenquoten in den Branchen nicht direkt mit den übrigen Arbeitslosenquoten vergleichbar sind und weniger präzise angegeben werden können. Eine Quantifizierung der Stärke der ersten beiden gegenläufigen Effekte ist mit den vorliegenden Daten auf Branchenebene nicht möglich.
