Definitionen

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Beherbergungsbetrieb

Betriebe, der gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Folgende Beherbergungsarten werden unterschieden:

  • Hotels: Hotels, Pensionen, Gasthäuser, Motels usw.
  • Kurbetriebe: Kurhäuser mit ärztlicher Leitung oder Betreuung, Höhenkliniken, Volksheilbäder usw.
  • Camping-Plätze: Vermietung und Verpachtung von abgegrenztem Gelände zum Aufstellen von Wohnwagen/-mobilen oder Zelten
  • Ferienwohnungen und -häuser: Unterkünfte in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern, Privatzimmern, Gästeunterkünften, Studios usw.
  • Kollektivunterkünfte: Gruppenunterkünfte mit meist minimalem Komfort wie Touristen- und Massenlager, Vereins- und Clubhäuser, Jugend- und Sportquartiere, Berghütten usw.

Als geöffnet gelten Betriebe mit mindestens einem Öffnungstag im Erhebungsmonat. Erfasste Betriebe sind entweder geöffnet oder vorübergehend geschlossen. Die Zahl der in einer Periode geöffneten/erfassten Betriebe wird als Durchschnitt der einzelnen Monatswerte ermittelt.