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Bedarfsabhängige Sozialleistungen

Anders als die Leistungen der Sozialversicherungen, welche in der Regel unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Versicherten entrichtet werden, sind bedarfsabhängige Sozialleistungen am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Personen ausgerichtet. Bedarfsabhängige Sozialleistungen kommen zum Zug, wenn andere Mittel ausgeschöpft oder nicht verfügbar sind.

Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) kommt als unterstem Netz des Systems der sozialen Sicherheit eine besondere Bedeutung zu. Vorgelagert sind der WSH andere bedarfsabhängige Sozialleistungen wie die individuelle Prämienverbilligung, die Alimentenbevorschussung, die Ausbildungsbeiträge und die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.