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Alimentenbevorschussung (ALBV)

Um zu verhindern, dass Haushalte mit Kindern aufgrund unregelmässig oder nicht bezahlter Unterhaltsbeiträge in wirtschaftliche Not geraten, werden in der Schweiz die Kinderalimente unter bestimmten Voraussetzungen von der öffentlichen Hand bevorschusst. Die finanziellen Verhältnisse des obhutberechtigten Elternteils dürfen dabei bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.