Definitionen

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Institutionelle Einheit

Kleinste, juristisch selbstständige betriebliche Einheit. Eine institutionelle Einheit besteht aus einer oder mehreren Arbeitsstätten (Hauptsitz, Nebenbetriebe, Filialen). Es werden die Typen marktwirtschaftliche Unternehmen, private Organisationen ohne Erwerbszweck (z.B. Verbände und Freizeitvereine) sowie Verwaltungseinheiten (z.B. Kantons- oder Gemeindeverwaltungen) unterschieden. In der Statistik der Unternehmensstruktur werden nur produktive Einheiten mit mindestens einer/m Beschäftigen gezählt.