Konjunktur 1. Quartal 2020 - Kurzarbeit

Fast 4 von 10 Luzerner Beschäftigten für Kurzarbeit angemeldet

Im Zug der Corona-Massnahmen des Bundes sind die Voranmeldungen für Kurzarbeit in die Höhe geschossen. In den Monaten März und April wurde im Kanton Luzern für insgesamt 94'700 Arbeitnehmende Kurzarbeit beantragt und bewilligt (Datenstand: 11.05.2020). In der ganzen Schweiz betrafen die Anträge 1'764'500 Arbeitnehmende. Werden die Voranmeldungen zur Kurzarbeit ins Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten (inkl. Selbständige, Jahr 2017) gesetzt, so wurden im Lauf von zwei Monaten im Kanton Luzern 38 Prozent der Beschäftigten zur Kurzarbeit angemeldet; schweizweit waren es 34 Prozent.

Eine Bewilligung zur Kurzarbeit bedeutet nicht, dass auch alle betroffenen Arbeitnehmenden tatsächlich in Kurzarbeit geschickt werden. Die effektiv abgerechneten Arbeitsstunden sind erst mit rund zwei Monaten Verzögerung verfügbar (vgl. methodische Hinweise). Eine Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit ist Teil des vom Bundesrat beschlossenen Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus.

Bis zu 20'000 Bewilligungen pro Woche

Nachdem der Bundesrat die ausserordentliche Lage erklärt hatte (Kalenderwoche 12), stieg die Zahl der Bewilligungen für Kurzarbeit im Kanton Luzern sprunghaft an. In den Kalenderwochen 13 bis 15 wurden je rund 17'000 bis 20'000 Bewilligungen für Kurzarbeit erteilt. Ab Kalenderwoche 16 war die Zahl der Bewilligungen für Kurzarbeit wieder deutlich tiefer. In der letzten Aprilwoche wurden noch 5'300 Arbeitnehmende zur Kurzarbeit freigegeben.

Zum Vergleich: Während der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise wurden im Kanton Luzern im Verlauf von vier Jahren (2007–2010) insgesamt 24'500 Bewilligungen ausgestellt. Bei diesem Vergleich ist allerdings zu beachten, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen den Berechtigungskreis für Kurzarbeit erweitert hat (bspw. für Temporärangestellte und Lernende).

Unterhaltungsbranche und Gastgewerbe am stärksten betroffen

Am stärksten von Kurzarbeit betroffen ist im Kanton Luzern die Branche Kunst, Unterhaltung und Erholung. Hier wurden in den Monaten März und April für insgesamt 93 Prozent aller Beschäftigten (inkl. Selbständigerwerbende, Jahr 2017) ein Antrag für Kurzarbeit gestellt. Im Gastgewerbe war das im gleichen Zeitraum bei 83 Prozent der Beschäftigten der Fall. Ebenfalls stark betroffen sind die Freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen (62%), der Handel sowie die Herstellung von Waren (je 54%). Im Baugewerbe wurden 40 Prozent der Beschäftigten für Kurzarbeit angemeldet.

Auch in der Gesamtschweiz sind das Gastgewerbe (67%) sowie die Kunst- und Unterhaltungsbranche (56%) am stärksten betroffen, die Anteile der zur Kurzarbeit angemeldeten Beschäftigten sind aber tiefer als im Kanton Luzern. Das ist auch bei Industrie (46%) und Handel (46%) der Fall. Das Baugewerbe (50%) weist hingegen schweizweit einen höheren Anteil aus.

Im Branchenvergleich weniger von Kurzarbeit betroffen sind im Kanton Luzern wie in der Gesamtschweiz die öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen, die Landwirtschaft, die Energieversorgung, die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht.

Methodische Hinweise

Ausgewiesen werden die Arbeitnehmenden, die im betreffenden Zeitraum zur Kurzarbeit bewilligt wurden. Eine bewilligte Voranmeldung zur Kurzarbeit bedeutet noch nicht, dass diese tatsächlich beansprucht wird. Dies ist erst mit rund zwei Monaten Verzögerung aus der Statistik der effektiv abgerechneten Arbeitsstunden nach Abrechnungsperiode ersichtlich.

Bei den Voranmeldungen zur Kurzarbeit handelt es sich um eine Flussgrösse der SECO Arbeitsmarktstatistik, das heisst, die Daten werden laufend aktualisiert. Infolge der grossen Zahl an Anmeldungen gibt es zudem in vielen Kantonen eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge. Die ausgewiesenen Daten beziehen sich auf den Stand vom 11. Mai 2020.

Um die Betroffenheit nach Branchen darzustellen, wird auf das Verhältnis der zur Kurzarbeit bewilligten Arbeitnehmenden zur Anzahl Beschäftigten zurückgegriffen. Dies stellt eine grobe Schätzung dar, da die Zahl der Beschäftigten die Selbständigerwerbenden inkludiert (die nicht zur Kurzarbeit zugelassen sind) und auf Daten aus dem Jahr 2017 beruht (Statistik der Unternehmensstruktur des Bundesamts für Statistik).

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