Finanzierung der Bildung

Die Finanzierung des Schweizer Bildungswesens ist eine partnerschaftliche Aufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Je nach Bildungsstufe variieren Zuständigkeit und Beiträge an die Bildungsfinanzierung zwischen den einzelnen Staatsebenen. Im Folgenden wird zuerst kurz skizziert, welche Ausbildungstypen und Bildungsstufen welchen Staatsebenen zugeordnet sind. Danach werden die öffentlichen Bildungsausgaben sowie die Kosten in einigen ausgewählten Bildungsbereichen näher betrachtet.

Private Bildungsfinanzierung

Bildung wird auch privat finanziert, zum Beispiel in Form von Schul- oder Studiengebühren durch die Lernenden oder in den Bereichen der Berufs- und Weiterbildung mittels finanzieller Beiträge von Arbeitgebern. Die privaten Bildungsausgaben werden im Folgenden nur in Zusammenhang mit der höheren Berufsbildung sowie der Weiterbildung betrachtet.

Zuständigkeiten

Das Bildungswesen ist in der Schweiz dezentral organisiert, wobei die Hauptverantwortung bei den Kantonen liegt. Im Kanton Luzern ist das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) für den Bildungsbereich zuständig. Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wird unter anderem durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) sichergestellt.

Die Hauptkompetenzen des Bundes betreffen die nachobligatorische Bildung. Auf Ebene des Bundes ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig für die national und international ausgerichtete Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. In den Bereichen Gymnasien, Berufsbildung, Hochschulen und höhere Berufsbildung sind Bund und Kantone Partner.

Frühe Förderung

Die Zuständigkeit für die einzelnen Angebote der frühen Förderung liegt bei verschiedenen Stellen auf kantonaler und kommunaler Ebene. Ergänzend kommen viele private Angebote dazu. Eine Studie (Meier Magistretti/Schraner 2017), die auf der Befragung mehrerer hundert Gemeinden in allen Landesteilen basiert, zeigt, dass schweizweit die Teilfinanzierung (Subventionierung) die am meisten verbreitete Form der Unterstützung durch die öffentliche Hand darstellt. In der Deutschschweiz vergleichsweise stark verbreitet ist zudem die Bereitstellung von kostenloser Infrastruktur durch die Gemeinden (ebd.: 18). Die Luzerner Gemeinden werden im Bereich der frühen Sprachförderung durch den Kanton finanziell unterstützt.

Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind die Kantone zuständig. Im Kanton Luzern ist die Verantwortung an die Gemeinden delegiert und auch die Zuständigkeit für die Finanzierung liegt bei den Gemeinden (vgl. Ecoplan 2020: 40; DISG 2023). Die familienergänzende Kinderbetreuung wird schweizweit grösstenteils durch die Familien finanziert (Bundesrat 2021: Politik der frühen Kindheit: 38).

Obligatorische Schule

Für die obligatorische Schulbildung sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden sind Träger der Primar- und Sekundarschulen. Im Bereich der obligatorischen Schulstufen unterstützen die Kantone ihre Gemeinden mit Beiträgen an die Betriebskosten der Schulen.

Im Kanton Luzern ist das obligatorische Schulwesen eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Der Kanton Luzern hat den Kantonsbeitrag an die Betriebskosten der kommunalen Volksschulen im Gesetz über die Volksschulbildung festgelegt. Die Berechnung der Beitragszahlung erfolgt in Form von Kopfbeiträgen pro Lernendem und Lernender. Überdies unterstützt der Kanton Luzern die Gemeinden mit Beiträgen an die Tagesstrukturen, Musikschulen, schulinterne Weiterbildung sowie die Schulung von fremdsprachigen Lernenden. Im Rahmen des gesetzlichen Bildungslastenausgleichs erhalten ressourcenschwache Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Schülerinnen und Schülern in der obligatorischen Schulpflicht gemessen an der Wohnbevölkerung neben den ordentlichen Beiträgen zusätzliche Finanzmittel vom Kanton (vgl. Verordnung über den Finanzausgleich).

Berufliche Grundbildung

Die Regelungskompetenz der gesamten Berufsbildung (berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung, berufsorientierte Weiterbildung) liegt beim Bund. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt.

Die berufliche Grundbildung ist privat und öffentlich finanziert. Auf privater Seite tragen die Betriebe, die Lehrstellen anbieten, sowie die Berufs- und Branchenverbände, die teilweise auch eigene Bildungsinstitutionen führen, zur Finanzierung bei. Öffentliche Beiträge leisten sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden. Der grosse Teil der öffentlichen Kosten der Berufsbildung fällt bei den Kantonen an, die auch für deren Vollzug zuständig sind. An erster Stelle steht hier die Finanzierung der Berufsfachschulen.

Gemäss kantonalem Berufsbildungs- und Weiterbildungsgesetz sollen die Beiträge des Kantons Luzern an die Bildungsinstitutionen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung nach Abzug der Bundesbeiträge, der Eigenleistungen und des Schulgelds der Lernenden die verbleibenden Betriebskosten decken.

Allgemeinbildende Schulen

Die allgemeinbildenden Mittelschulen wie Gymnasien, Fachmaturitäts-, Fachmittel- oder Wirtschaftsmittelschulen sind auf Ebene der Kantone angesiedelt. Im Kanton Luzern leisten die Gemeinden Beiträge pro Lernende während der obligatorischen Schulzeit. Nach Erfüllung der obligatorischen Schulzeit müssen die Lernenden mit Wohnsitz im Kanton Luzern ein Schulgeld für den Regelunterricht und Lernende ohne Wohnsitz im Kanton Luzern das volle Schulgeld entrichten.

Hochschulen

Im Bereich Tertiär A sind sowohl der Bund als auch die Kantone involviert. Der Bund ist alleiniger Finanzierungsträger der beiden eidgenössischen technischen Hochschulen Zürich (ETHZ) und Lausanne (EPFL) sowie der eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB). Der Bund beteiligt sich ausserdem an den Ausgaben der kantonalen Universitäten sowie der Fachhochschulen in Form von Grundbeiträgen an die Betriebskosten, Investitionsbeiträgen und projektgebundenen Beiträgen. Für die pädagogischen Hochschulen leistet er projektgebundene Beiträge.

Trägerkantone von Hochschulen leisten an die kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen sowie auch an die pädagogischen Hochschulen ordentliche Beiträge. Nichthochschulkantone entrichten im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung und der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung direkte Abgeltungen an die Hochschulkantone. Gleiches gilt auch für die Hochschulkantone, wenn ihre Studierenden an einer ausserkantonalen Hochschule eingeschrieben sind. Die Höhe der entrichteten Beiträge wird auf Basis der Anzahl Studierender bzw. der bezogenen Studienleistungen (ECTS-Punkte) der Studierenden jedes Kantons ermittelt. Massgebend ist der Wohnsitzkanton der Studierenden bzw. ihrer Eltern.

Der Kanton Luzern entrichtet im Rahmen der jeweiligen Leistungsaufträge bzw. Leistungsvereinbarungen Finanzierungsbeiträge (Trägerschaftsbeiträge) an die drei Luzerner Hochschulen, womit er einen Teil ihrer Gemein- und Infrastruktur- sowie Forschungskosten deckt. Er leistet zudem Beiträge für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Luzern. Während der Kanton Luzern alleiniger Träger von Universität Luzern und Pädagogischer Hochschule Luzern ist, wird die Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern HSLU) von den sechs Zentralschweizer Kantonen gemeinsam finanziert.

Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung ist Teil der Berufsbildung und liegt in der Regelungskompetenz des Bundes. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt.

Die höhere Berufsbildung ist zur Hälfte privat finanziert. Die nichtreglementierten Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Prüfungen werden seit 2018 zu 50 Prozent vom Bund subventioniert. Die restlichen Kosten werden von den Studierenden und den Arbeitgebern bezahlt. Die Durchführung der Prüfungen wird vom Bund anteilmässig subventioniert. Bei den höheren Fachschulen finanzieren die Kantone 50 Prozent der Durchschnittskosten der Bildungsgänge mittels Pauschalbeiträge, wobei die kantonalen Beiträge für Bildungsgänge von erhöhtem öffentlichen Interesse (z.B. Gesundheit) höher ausfallen können.

Weiterbildung

Der Weiterbildungsbereich ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert und der Besuch von Weiterbildungsangeboten wird meistens privat finanziert. Zum Aufgabengebiet von Bund und Kantonen gehört die Förderung der Weiterbildungstätigkeit von bildungsmässig benachteiligten Personen (vgl. EDK Weiterbildung).

Bildungsausgaben

Im Folgenden werden die öffentlichen Bildungsausgaben betrachtet, dies zunächst über alle Staatsebenen zusammen, danach spezifisch für den Kanton Luzern. Zudem werden die Stipendienausgaben des Kantons Luzern dargestellt. Es folgen weitere Ausführungen zu den Kosten der höheren Berufsbildung sowie zur Finanzierung der Weiterbildung.

Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden

In der Schweiz investierten Bund, Kantone und Gemeinden 2021 zusammen 41,3 Milliarden Franken in die Bildung und Forschung. Das entspricht 17,7 Prozent der staatlichen Gesamtausgaben (BFS: öffentliche Bildungsausgaben). Die "Bildung" ist somit nach der "Sozialen Sicherheit" mit 39,0 Prozent der zweitgrösste Ausgabenbereich der öffentlichen Hand. Die öffentlichen Bildungsausgaben sind in den letzten zehn Jahren, von 2012 bis 2021, um 19,7 Prozent gestiegen.

Bei den Bildungsausgaben nach Ausgabenart steht der Personalaufwand an erster Stelle. Die Besoldung machte 67,3 Prozent der gesamten öffentlichen Bildungsausgaben aus, die übrigen laufenden Ausgaben 24,5 Prozent. Die Investitionsausgaben, etwa für Schulhausbauten, schlugen mit 8,2 Prozent zu Buche.

Finanzflüsse über alle Staatsebenen

Die Aufteilung der Zuständigkeiten auf mehrere Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) hat zahlreiche Finanzflüsse zur Folge. Die Finanzierung der Bildung erfolgt zudem nicht immer auf direktem Weg. Das heisst, ein Teil der Bildungsausgaben wird nicht von derjenigen Verwaltungsebene finanziert, welche die Mittel ausgibt. Gemäss Bundesamt für Statistik finanzierte im Jahr 2021 der Bund 17 Prozent der Bildung, die Kantone rund 51 Prozent und die Gemeinden 32 Prozent. Die Kantone bestritten jedoch rund 63 Prozent der öffentlichen Bildungsausgaben, die Gemeinden 27 Prozent und der Bund 10 Prozent (BFS: öffentliche Bildungsausgaben).

Kaum Veränderungen beim Verhältnis Bildungsausgaben–BIP

Im Jahr 2021 entsprachen die Bildungsausgaben 5,6 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Der Anteil der Bildungsausgaben am BIP gibt Hinweise, welchen Stellenwert die Bildung in einer Gesellschaft hat. So zeigt sich, dass zwar in den letzten zehn Jahren das Ausgabenvolumen für die Bildung um rund einen Fünftel gewachsen ist, im gleichen Zeitraum hat sich indes der Ausgabenanteil für die Bildung an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung (BIP) mit einer Zunahme um 0,2 Prozentpunkte kaum verändert. Das heisst, dass die Investitionen in die Bildung im Zehnjahresvergleich anteilmässig etwa gleich geblieben sind.

Kanton Luzern liegt bei den Pro-Kopf-Bildungsausgaben im Mittelfeld

Die Kantone und ihre Gemeinden haben schweizweit zusammen im Jahr 2021 – ohne Bundesausgaben – durchschnittlich 4'080 Franken pro Einwohnerin und Einwohner für die Bildung ausgegeben. Der Kanton Luzern und seine Gemeinden gaben im gleichen Jahr 3'645 Franken pro Kopf aus (vgl. Bildungsindikator Bildungsausgaben pro Einwohner/in), das sind 10,7 Prozent weniger als im schweizweiten Durchschnitt. Im Vergleich der Kantone liegt der Kanton Luzern etwa im Mittelfeld (Rang 13).

Die öffentlichen Bildungsausgaben pro Einwohnerin und Einwohner variieren deutlich zwischen den Kantonen. Die Unterschiede hängen einerseits damit zusammen, dass die Angebotsstrukturen sehr unterschiedlich sind; so gibt es beispielsweise auf Hochschulebene verschiedene Zusammensetzungen der Fachbereiche oder auf Ebene der obligatorischen Schule unterschiedliche Kombinationen der Schulmodelle. Anderseits hängt der Umfang der Bildungsausgaben mit der Altersstruktur der Bevölkerung zusammen, welche die Bildungsteilnahme beeinflusst, oder mit dem lokalen Lohn- und Preisniveau.

Kanton Luzern und seine Gemeinden geben mehr als 1,5 Milliarden Franken für Bildung aus

Der Kanton Luzern und seine Gemeinden gaben 2021 insgesamt 1,532 Milliarden Franken für den Bereich Bildung aus (inkl. Investitionen). Das entsprach 30,3 Prozent der Gesamtausgaben (vgl. Bildungsindikator Bildungsausgaben im Verhältnis zu Gesamtausgaben).

Gegen zwei Drittel, nämlich rund 962 Millionen Franken, waren Ausgaben für die obligatorische Schule (inkl. Sonderschulen). Rund 252 Millionen Franken flossen in die Sekundarstufe II, davon rund 157 Millionen Franken in die berufliche Grundbildung (10%) und rund 95 Millionen Franken in die allgemeinbildenden Schulen (6%). Für die Tertiärstufe wurden rund 287 Millionen Franken aufgewendet, davon rund 267 Millionen Franken für die Hochschulen (17%) und rund 20 Millionen Franken für die höhere Berufsbildung (1%). Die Ausgaben für Forschung betrugen gut 12 Millionen Franken (0,8%).

In den vergangenen zehn Jahren nahmen die Bildungsausgaben in der Finanzierungsrechnung von Kanton und Gemeinden um gut 10 Prozent zu. Ein starker Anstieg zeigt sich im Bereich der Tertiärbildung; dort sind die Ausgaben um einen Drittel gewachsen.

Die laufenden Ausgaben von Kanton und Gemeinden pro Person in Ausbildung betrugen 2021 insgesamt 17'017 Franken. Die Ausgaben variieren je nach Bildungsstufe. Für Personen in der obligatorischen Schule machten sie 18'980 Franken aus, für Personen auf Sekundarstufe II 11'892 Franken und für Personen in Tertiärausbildung 15'962 Franken (vgl. auch den Bildungsindikator Bildungsausgaben im Verhältnis zu den Lernendenzahlen).

Stipendien

Ausbildungsbeiträge, sei es in Form von Stipendien oder Studiendarlehen, sind Teil der Bildungspolitik von Bund und Kantonen. Sie kommen auf allen Bildungsstufen zum Tragen, spielen aber vor allem in der nachobligatorischen Ausbildung eine wichtige Rolle. Die Bedingungen zur Vergabe von kantonalen Ausbildungsbeiträgen bestimmen die Kantone im Rahmen der rechtlichen Grundlagen selbständig (vgl. BFS 2023). Die Beiträge sollen einen gleichberechtigten Zugang zu Ausbildungen sicherstellen. Sie werden nach Bedarf vergeben, das heisst, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Personen, ihrer Eltern oder anderer gesetzlich Verpflichteter nicht ausreichen (ebd.). Stipendien sind ein- oder mehrmalige Ausbildungsbeiträge, die – im Gegensatz zu Studiendarlehen – nicht zurückbezahlt werden müssen. Stipendien gehören zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Die meisten Stipendiaten/-innen besuchen eine Ausbildung auf Sekundarstufe II

Der Kanton Luzern zahlte im Jahr 2022 rund 8,7 Millionen Franken Stipendien an 1'208 Personen aus. Rund 60 Prozent der Bezügerinnen und Bezüger befanden sich in einer beruflichen Grundbildung (43%) oder besuchten eine allgemeinbildende Schule (17%). Weitere 35 Prozent erhielten Beiträge für ein Hochschulstudium. Mehr als 40 Prozent der Stipendien gingen an Personen, die zwischen 15 und 19 Jahre alt waren, weitere 36 Prozent an Personen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren. Im Jahr 2022 erhielt eine Bezügerin oder ein Bezüger im Durchschnitt 7'205 Franken. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre erhielten pro Jahr 1'257 Personen ein Stipendium von je 7'183 Franken.

Im schweizweiten Durchschnitt wurden im Jahr 2022 pro Bezügerin oder Bezüger 7'868 Franken an Stipendien ausgerichtet. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind sehr gross. Die Spannbreite reichte von durchschnittlich 4'424 Franken im Kanton Aargau bis zu 10'035 Franken im Kanton Zürich.

Kosten der höheren Berufsbildung

Die öffentlichen Bildungsausgaben betrugen im schweizweiten Durchschnitt im Bereich der höheren Berufsbildung im Jahr 2021 pro Person in Ausbildung rund 13'500 Franken. Im Vergleich zu den Ausgaben pro Person an einer Hochschule (rund 33'900 Fr.) ist das eher kostengünstig (vgl. SKBF 2023: 330; BFS: Bildungsausgaben pro Kopf). Allerdings stellen die öffentlichen Kosten nur einen Teil der gesamten Kosten dar, denn die Studierenden der höheren Berufsbildung tragen einen erheblichen Teil selbst, dies oft mit Unterstützung durch Arbeitgeber oder Familie (SKBF 2023: 330). Unter anderem um die finanzielle Belastung auf der Tertiärstufe auszugleichen, werden die Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, seit 2018 vom Bund finanziell unterstützt.

Grosse Kostenunterschiede je nach Ausbildung und Abschlusstyp

Im Bereich der höheren Berufsbildung bestehen grosse Kostenunterschiede je nach Ausbildung und Abschlusstyp. Gemäss Bundesamt für Statistik lagen schweizweit die Kosten einer Ausbildung der höheren Berufsbildung im Jahr 2021 zwischen 13'600 und 19'700 Franken. Am tiefsten waren im Durchschnitt die Kosten einer Ausbildung an einer höheren Fachschule, am höchsten fielen diejenigen eines eidgenössischen Diploms aus. Im Durchschnitt kostete die Ausbildung für einen eidgenössischen Fachausweis 15'000 Franken. Weil nicht in jedem Jahr Prüfungen für alle Ausbildungen stattfinden, können die durchschnittlichen Kosten von Jahr zu Jahr stark variieren (vgl. BFS: Ausbildungskosten der HBB).

Arbeitgeber/innen übernehmen etwa einen Viertel der Kosten

An den höheren Fachschulen wurden gemäss Bundesamt für Statistik knapp zwei Drittel der Kosten von den Studierenden des Prüfungsjahrgangs 2020 selbst getragen. Bei den eidgenössischen Fachausweisen und Diplomen war der selbstfinanzierte Anteil tiefer und lag bei rund 40 Prozent. Bei allen Abschlusstypen übernahmen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ungefähr einen Viertel der Kosten. Bei den Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen deckten die Bundesbeiträge 30 Prozent der Kosten ab. Studierende an höheren Fachschulen erhielten hingegen vergleichsweise häufig finanzielle Unterstützung durch ihre Familien. Knapp 80 Prozent der Personen, die im Jahr 2020 eine eidgenössische Prüfung absolviert hatten, erhielten Bundesbeiträge (vgl. BFS: Ausbildungskosten der HBB).

Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Seit 2018 werden Absolvierende von Vorbereitungskursen auf eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung vom Bund direkt finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen (subjektorientierte Finanzierung). Sie erhalten bis zu 50 Prozent der Gebühren der Vorbereitungskurse zurück, wenn sie die Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom) ablegen. Für das Jahr 2022 sind 16'302 Bundesbeiträge genehmigt und insgesamt 101,2 Millionen Franken ausbezahlt worden (vgl. BFS: Bundesbeiträge an Personen in Höherer Berufsbildung).

Weitere Informationen: Bundesbeiträge vorbereitende Kurse BP und HFP

Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten für die Weiterbildung werden entweder selbst bezahlt oder mindestens teilweise durch den Arbeitgeber, den Staat oder andere getragen. Die Höhe der persönlichen Ausgaben zu Weiterbildungszwecken unterscheidet sich deshalb stark von Fall zu Fall.

Jede fünfte Person investiert mehr als 1'000 Franken in ihre Weiterbildung

Wie der jüngste Mikrozensus Aus- und Weiterbildungen zeigt, hatten im Jahr 2021 57 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner, die eine Weiterbildung absolviert hatten, nicht für diese bezahlen müssen. Das heisst, dass entweder keine Gebühren bestanden hatten oder die Kosten vom Arbeitgeber oder einer anderen Instanz übernommen worden waren. 14 Prozent gaben für ihre Weiterbildungen bis zu 500 Franken aus und 9 Prozent zwischen 501 und 1'000 Franken. 20 Prozent investierten mehr als 1'000 Franken in ihre Weiterbildungen.

Die Luzernerinnen und Luzerner, welche 2021 berichtet hatten, in den letzten zwölf Monaten an mindestens einer vollständig oder teilweise selbst finanzierten Bildungsaktivität teilgenommen zu haben, gaben im Schnitt rund 1'900 Franken dafür aus. Der Median lag bei 900 Franken; das bedeutet, dass die eine Hälfte der Personen weniger, die andere Hälfte mehr als diesen Betrag für die eigene Weiterbildung aufwendet hatte.

Weitere Informationen zur Unterstützung der Weiterbildungsteilnahme durch Arbeitgeber finden sich im Kapitel "Weiterbildung".

Literatur

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