Sozialhilfe im Kanton Luzern 2018 – Risikogruppen

Sozialhilfequote sinkt bei Ausländer/innen

Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Die Sozialhilfequote bei Luzerner Kindern und Jugendlichen (0–17 Jahre) ist erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2018: 4,0 vs. 2,4%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (2018: 0,3%) ist diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und durch die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sichergestellt. Bei Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren ist die Quote wieder höher (1,7%). Meist trägt die Sozialhilfe in diesen Fällen die ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts.

Die Sozialhilfequote von Personen im späteren erwerbsfähigen Alter von 56 bis 64 Jahren entwickelte sich von 2011 bis 2017 im Einklang mit dem allgemeinen Anstieg. 2018 war die Quote dieser Gruppe – ebenfalls analog zur allgemeinen Entwicklung – erstmals leicht rückläufig. Ausserdem lässt sich bei der Quote der 56- bis 64-Jährigen eine Angleichung mit der allgemeinen Sozialhilfequote beobachten. Das deutet darauf hin, dass diese Altersgruppe keinem erhöhten Sozialhilferisiko ausgesetzt ist.

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss betrug 2018 im Kanton Luzern überdurchschnittliche 4,2 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (Quote 2018: 0,3%).

Ausländer/innen sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (Quote 2018: 5,9 vs. 1,6%). Gründe dafür sind ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. 2018 hat sich der Unterschied gegenüber dem Vorjahr verringert: Die Sozialhilfequote der Ausländer/innen ist von 6,7 auf 5,9 Prozent gesunken, während die Quote der Schweizer/innen unverändert bei 1,6 Prozent verharrte. Bei den Ausländer/innen ist mit Ausnahme der Jahresaufenthalter/innen in jeder Aufenthaltsstatuskategorie ein Rückgang zu beobachten.

Gut jede fünfte Einelternfamilie wird mit Sozialhilfe unterstützt

2018 bezogen im Kanton Luzern 2,9 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Allerdings unterscheidet sich das Sozialhilferisiko je nach Haushaltskonstellation beträchtlich. Dies zeigt sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern. 2018 wurden im Kanton 1,1 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit Sozialhilfe unterstützt. Mit 21,5 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter).

Kinder und Jugendliche sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben.

Die Quote der Haushalte Alleinerziehender ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte zurückgegangen; jene von verheirateten Paaren mit Kindern um 0,1 Prozentpunkte.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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