Sozialhilfe im Kanton Luzern – Risikogruppen der Sozialhilfe

Mangelnde Bildung als Armutsrisiko

Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Die Sozialhilfequote bei Luzerner Kindern und Jugendlichen (0–17 Jahre) ist erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2017: 4,4 vs. 2,5%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote von 0,3 Prozent ist diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und, falls diese nicht ausreicht, durch die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sichergestellt. Bei Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren ist die Quote wieder höher (1,6%). Meist trägt die Sozialhilfe in diesen Fällen die ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts.

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss betrug 2017 im Kanton Luzern überdurchschnittliche 4,3 Prozent. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beziehen (Quote: 0,3%).

Personen ausländischer Nationalität sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (Quote: 6,7% vs. 1,6%). Gründe für die hohe Quote von Ausländer/innen sind ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt sowie oftmals unzureichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen.

Jede fünfte Einelternfamilie wird mit Sozialhilfe unterstützt

Werden nicht Personen, sondern Haushalte betrachtet, so bezogen 2017 im Kanton Luzern 3,0 Prozent der Privathaushalte Sozialhilfe. Allerdings unterscheidet sich das Sozialhilferisiko je nach Haushaltskonstellation beträchtlich. Dies zeigt sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern. 2017 wurden im Kanton 1,2 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit Sozialhilfe unterstützt. Mit 22,4 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil hingegen bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter). Kinder und Jugendliche sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern vor allem dann, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben.

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