Sozialhilfe im Kanton Luzern – Erwerbssituation der Bezüger/innen
Jede vierte mit Sozialhilfe unterstützte Person ist erwerbstätig
Im Jahr 2017 waren von den Luzerner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 24,4 Prozent erwerbstätig – davon weniger als die Hälfte in einer Festanstellung. Erwerbstätigen wird die Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreicht.
Beinahe die Hälfte der sozialhilfebeziehenden Erwerbstätigen (ohne Lernende) waren 2017 in einem tiefen Teilzeitpensum von unter 50 Prozent beschäftigt. Mehr als jede sechste Person war Vollzeit beschäftigt. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten etwas häufiger zu finden als Frauen. Und umgekehrt gibt es mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sozialhilfeleistungen als Männer.
Keiner beruflichen Tätigkeit gingen 72,7 Prozent der Luzerner Sozialhilfeempfänger/innen im erwerbsfähigen Alter nach. Etwas weniger als die Hälfte von ihnen waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar, finden aber keine bezahlte Arbeit. Der übrige Teil von ihnen waren Nichterwerbspersonen. In diese Gruppe fallen neben Personen in Ausbildung und Bezüger/innen von IV-Renten auch Personen, welche aus familiären Gründen keine Erwerbstätigkeit ausüben, keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben oder arbeitsunfähig sind.