Sozialhilfe im Kanton Luzern – Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV als grösster Ausgabenposten
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, falls die Sozialversicherungsleistungen nicht ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft erfolgte im Kanton Luzern bis ins Jahr 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe; danach wurde sie in die wirtschaftliche Sozialhilfe integriert. Zusammen mit der wirtschaftlichen Sozialhilfe werden alle diese Sozialleistungen unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Bund, Kanton und Gemeinden gaben 2016 (jüngste verfügbare Angaben) im Kanton Luzern netto insgesamt 309 Millionen Franken für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Der grösste Teil dieser Summe entfiel mit 226 Millionen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Auf sie folgte die wirtschaftliche Sozialhilfe mit Nettoausgaben von 79 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich). Die Alimentenbevorschussung schlug mit gut 4 Millionen Franken zu Buche.
Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden die Ausgaben von Bund, Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Kosten der restlichen Leistungsarten fallen alleine bei den Gemeinden an. In den acht Jahren zwischen 2008 und 2016 sind die Gesamtausgaben für die Sozialhilfe im weiteren Sinn im Kanton Luzern um 23 Prozent gestiegen. Die ständige Wohnbevölkerung stieg im gleichen Zeitraum weniger stark, nämlich um 9 Prozent.