Sozialhilfe im Kanton Luzern – Bezugsdauer und Umfang der Sozialhilfe

Hälfte der Fälle nach rund einem Jahr abgeschlossen

Von den in den letzten 5 Jahren im Kanton Luzern eröffneten Sozialhilfedossiers wurden ein Drittel nach 6 Monaten und die Hälfte innerhalb von 13 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil der Dossiers von Langzeitbeziehenden, die länger als 4 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, beträgt gut einen Sechstel (Abschlussquote nach 48 Monaten: 81,7%).

28,1 Prozent der Abschlüsse gingen 2017 auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück, bei 23,7 Prozent wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV oder ALV). Bei 42,1 Prozent der abgeschlossenen Fälle endete die Zuständigkeit der involvierten Fürsorgebehörde, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Bei Hälfte der Sozialhilfebeziehenden deckt Unterstützung den gesamten Lebensbedarf

Der mittlere monatliche Unterstützungsbeitrag pro Fall betrug im Jahr 2017 im Kanton Luzern 1'572 Franken (Median). Dieser Nettobedarf berechnet sich aus dem theoretischen Haushaltsbedarf gemäss SKOS-Richtlinien abzüglich allfälliger Einnahmen. Paare mit Kind/ern wiesen mit 2'432 Franken den höchsten mittleren Nettobedarf aus. Der entsprechende Betrag lag bei den Alleinlebenden bei 1'738 Franken.

Die Deckungsquote ist jener Anteil des finanziellen Bedarfs, der durch die Sozialhilfe abgedeckt wird. Sie betrug 2017 im Kanton Luzern durchschnittlich 77 Prozent. Bei rund der Hälfte der Sozialhilfeempfänger/innen betrug die Deckungsquote 100 Prozent. Das heisst, dass die Sozialhilfe für den gesamten Lebensbedarf aufkam. Die durchschnittliche Deckungsquote unterscheidet sich zwischen den einzelnen Gemeinden: Sie schwankte dort zwischen 60 Prozent und 97 Prozent.

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