Finanzielle Armut

Armutsquote vor Sozialtransfers sinkt auf 7,0 Prozent

Gemäss den neusten verfügbaren Zahlen der Statistik zur finanziellen Situation der Haushalte (FinSit) beträgt 2023 die Armutsquote vor Sozialtransfers 7,0 Prozent. Die Quote erfasst den Anteil der Luzerner Bevölkerung in Privathaushalten, deren finanzielle Mittel (einschliesslich Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen und Vermögen) nach SKOS-Richtlinien nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen. Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen – wie etwa der wirtschaftlichen Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder der individuellen Prämienverbilligung zur obligatorischen Krankenversicherung – verringert sich dieser Anteil auf 2,9 Prozent (Armutsquote nach Sozialtransfers). 2022 hatte die Armutsquote vor Sozialtransfers noch 7,1 Prozent betragen; die Armutsquote nach Sozialtransfers lag bei 3,0 Prozent.

Einelternhaushalte werden am stärksten durch Sozialtransfers unterstützt

Das Armutsrisiko wird massgeblich vom Haushaltstyp bestimmt. In Ehepaarhaushalten mit Kindern ist die Armutsquote vor Sozialtransfers leicht höher als bei kinderlosen Ehepaaren unter 65 Jahren (5,2 vs. 4,3%). Bei den Konkubinatspaaren unter 65 Jahren ist die Armutsquote bei jenen mit Kindern deutlich höher als bei den kinderlosen (5,6 vs. 3,0%). Mit Abstand am höchsten liegt die Armutsquote vor Sozialtransfers mit 25,9 Prozent bei Einelternhaushalten. Ein Grund hierfür liegt in der erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die zweithöchste Armutsquote aller Haushaltstypen weisen Einpersonenhaushalte auf (<65 Jahre: 14,7%; >64 Jahre: 11,3%). Verhältnismässig tief liegt die Quote vor Transfers bei Ehe- respektive Konkubinatspaaren im Rentenalter (3,2 resp. 3,5%).

Durch die Ausrichtung bedarfsabhängiger Sozialleistungen wird die Armutsquote von Einelternhaushalten von 25,9 auf 8,7 Prozent reduziert (–17,3 Prozentpunkte). Bei den Einpersonenhaushalten reduziert sich die Quote nach Sozialtransfers ebenfalls deutlich: Bei Einpersonenhaushalten im Rentenalter (>64 Jahre) liegt die Quote nach Transfers bei 2,1 Prozent (–9,1 Prozentpunkte); bei Einpersonenhaushalten im Erwerbsalter (<65 Jahre) bei 8,0 Prozent (–6,7 Prozentpunkte). Bei den Paarhaushalten liegt die Armutsquote schon vor Sozialtransfers verhältnismässig tief und in allen Paarkategorien unter dem kantonalen Gesamtwert von 7,0 Prozent. Mit der Ausrichtung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen fällt die Reduktion dementsprechend schwächer aus als bei anderen Haushaltstypen: Die stärkste Reduktion erwirken die Sozialtransfers hier bei den Konkubinatspaaren mit Kindern (–3,4 Prozentpunkte).

Wirtschaftliche Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sichern Existenz

Bei Personen, die mithilfe bedarfsabhängiger Sozialleistungen die Armutsschwelle überschreiten, ist zu 46,7 Prozent die wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) dafür ausschlaggebend. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind insgesamt bei 36,7 Prozent ausschlaggebend für die Überschreitung der Armutsgrenze; bei den Rentnerhaushalten gilt das gar für mehr als vier Fünftel der armutsbetroffenen Personen (Einpersonenhaushalte: 99,1%; Ehepaare: 96,3%; Konkubinatspaare: 80,2%). Die Alimentenbevorschussung (ALBV) führt bei 1,9 Prozent der armutsbetroffenen Haushalte zur Überschreitung der Armutsschwelle. Bei Einelternhaushalten bzw. Konkubinatspaaren mit Kindern beträgt der Anteil, der dank ALBV die Armutsgrenze überschreitet, 8,0 bzw. 3,4 Prozent; bei den Ehepaaren mit Kindern 0,7 Prozent.

Mehr als ein Zehntel der Betroffenen überschreiten Armutsgrenze allein mittels IPV

Auch bedarfsabhängige Sozialleistungen, die in erster Linie den Zugang zur Grundversorgung (wie Bildung oder Gesundheitswesen) sichern, tragen – quasi als positiver Nebeneffekt – zur Existenzsicherung und damit zur Armutsbekämpfung bei. So ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur obligatorischen Krankenversicherung im Kanton Luzern bei 13,2 Prozent der armutsbetroffenen Personen ausschlaggebend dafür, dass die Armutsschwelle überschritten werden kann. Insbesondere armutsbetroffene Personen in Ehepaarhaushalten mit Kindern gelangen mithilfe der IPV über die Armutsgrenze (33,0%). Bei den Ausbildungsbeiträgen ist der armutsmindernde Nebeneffekt geringer: Lediglich 1,5 Prozent der armutsbetroffenen Personen gelangen dank ihnen über die Armutsgrenze. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Ausbildungsbeiträge nur für die Erstausbildung auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe entrichtet werden.

LUSTAT Statistik Luzern / 9. Juli 2026 / Autor: David von Holzen

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