Ausgabe 2024
Das Statistik-Panorama Luzern lädt zu einem Rundgang durch wichtige statistische Eckwerte des Kantons Luzern ein.
Im föderalistischen System der Steuergesetzgebung gibt die Höhe der Steuerkraft von Gemeinden Hinweise auf ihre Handlungsspielräume, beispielsweise bei der Ausgestaltung von öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen. Die Steuerkraft der natürlichen und juristischen Personen hat damit erheblichen Einfluss auf räumliche Entwicklungsprozesse und auf das Ausmass von regionalen Disparitäten.
Im Jahr 2018 lag das Mittel der relativen Steuerkraft im Kanton Luzern bei 1'684 Franken. Zwischen den Gemeinden bestanden jedoch grosse Unterschiede, die ein markantes Stadt-Land-Gefälle aufzeigen. Gemeinden mit einer hohen relativen Steuerkraft fanden sich vor allem am Sempacher- und am Vierwaldstättersee, Gemeinden mit einer tiefen relativen Steuerkraft im Entlebuch und im äussersten Westen des Luzerner Kantonsgebiets.
Unter den fünf Gemeinden mit der höchsten relativen Steuerkraft waren mit Meggen (4'766 Fr.), Horw (3'186 Fr.) und Schenkon (2'698 Fr.) drei städtische Gemeinden und mit Weggis (3'450 Fr.) und Vitznau (2'512 Fr.) je eine Gemeinde intermediären beziehungsweise ländlichen Typus. Diese Gemeinden wiesen eine rund 1,5- bis 3-mal höhere Steuerkraft pro Person auf als der kantonale Durchschnitt. Am anderen Ende der Skala befanden sich ausnahmslos ländliche Gemeinden: Romoos (616 Fr.), Luthern (676 Fr.), Doppleschwand (767 Fr.), Hergiswil (792 Fr.), Ufhusen (830 Fr.), Hasle (839 Fr.) und Ebersecken (850 Fr.) erzielten 2018 eine Steuerkraft pro Person, die maximal 50 Prozent des Kantonsdurchschnitts entsprach.
Städtische Gemeinden erzielten 2018 im Total eine durchschnittliche relative Steuerkraft von 1'966 Franken. Damit lag ihre Steuerkraft um 34 Prozent höher als jene der intermediären Gemeinden (1'470 Fr.) und um 54 Prozent höher als jene der ländlichen Gemeinden (1'281 Fr.).