Sozialhilfe im Kanton Luzern 2022 – Risikogruppen

Erneut weniger Sozialhilfebeziehende mit C-Ausweis

Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Einen grossen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des WSH-Bezugs haben soziodemografische Faktoren, wie das Alter oder der Bildungsstand einer Person.

Minderjährige mit erhöhter Sozialhilfequote

Je nach Alter kann das Sozialhilferisiko beträchtlich differieren. Die Sozialhilfequote bei Minderjährigen (0–17 Jahre) ist mit 4,3 Prozent im Kanton Luzern erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2,4%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (0,1%) ist diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und mittels Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sichergestellt. Auch bei den Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren lag die Quote mit 0,3 Prozent verhältnismässig tief.

Die Quote bei den jüngsten beiden Altersgruppen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Bei den Minderjährigen um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent und bei den 18- bis 25-Jährigen um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent. Bei den 26- bis 55-Jährigen hat die Quote leicht abgenommen. Bei den übrigen Altersgruppen ist sie stabil geblieben.

Sozialhilfequote bei Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss steigt an

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss betrug im Kanton Luzern 2022 überdurchschnittliche 5,2 Prozent und hat im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte zugenommen. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (2022: 0,2%). Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2022 eine Quote von 1,1 Prozent aus. Bei diesen beiden Bevölkerungsgruppen ist die Quote gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Die Differenz zwischen den Personen ohne nachobligatorische Ausbildung und den anderen beiden Bildungsgruppen hat sich somit verstärkt.

Sozialhilfequote bei Ausländer/innen nimmt weiter zu

Ausländer/innen sind deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (Kt. LU 2022: 7,1 vs. 1,2%). Gründe dafür sind unter anderen ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt (u.a. sprachlich bedingt) sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit Schweizer/innen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Flüchtlinge (B-Ausweis) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge/Personen (F-Ausweis) ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. Rund 45 Prozent, also fast die Hälfte, der ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern, waren 2022 Flüchtlinge mit B- oder F-Ausweis.

Weniger Personen mit Niederlassungsbewilligung in der Sozialhilfe

Gegenüber dem Vorjahr nahm die Sozialhilfequote 2022 bei den Ausländer/innen von 6,7 auf 7,1 Prozent (+0,4 Pp.) zu, während sie bei den Schweizer/innen abgenommen hat (–0,2 Pp.). Die Erhöhung der Quote bei den Ausländer/innen ist hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen: Einerseits kam es zu einer weiteren Zunahme an Flüchtlingen, welche von der finanziellen Zuständigkeit des Bundes in diejenige des Kantons bzw. der Gemeinden gelangten (von 1'610 auf 1'926 Personen). Anderseits nahm die Anzahl der unterstützten Jahresaufenthalter/innen erneut zu (von 1′280 auf 1′397 Personen). Bei Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr wiederum eine Abnahme zu verzeichnen (von 1′740 auf 1′666 Pers.). Im Rahmen der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes 2019 waren die ausländerrechtlichen Bestimmungen verschärft worden. In den drei Jahren seit Inkraftsetzung des revidierten Rechts hat die Anzahl der mit wirtschaftlicher Sozialhilfe Unterstützten in dieser Bevölkerungsgruppe insgesamt um 16 Prozent abgenommen.

Einelternhaushalte mit erhöhter Sozialhilfequote

2022 bezogen im Kanton Luzern 2,8 Prozent aller Privathaushalte wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH). Gegenüber dem Vorjahr hat die Quote um 0,1 Prozentpunkte abgenommen. Das Sozialhilferisiko unterscheidet sich aber nicht nur nach Alter, sondern auch nach Haushaltskonstellation beträchtlich. Dies zeigt sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern. 2022 wurden 1,0 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit WSH unterstützt. Mit 19,9 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter). Minderjährige sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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