Sozialhilfe im Kanton Luzern 2022 – Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Nettoausgaben für Ergänzungsleistungen steigen weiter an
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, deren Sozialversicherungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung (ALBV) werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft war im Kanton Luzern bis 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe erfolgt; danach wurde diese in die WSH integriert. Zusammen mit der WSH werden EL und ALBV insgesamt unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Zunahme der Nettoausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinne
Bund, Kanton und Gemeinden gaben gemäss den neusten Daten von 2021 im Kanton Luzern netto insgesamt 359,7 Millionen Franken (2020: 349,8 Mio. Fr.) für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Wobei die Kosten bei der Alimentenbevorschussung (ALBV) und der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vollumfänglich bei den Gemeinden anfallen. Seit 2020 werden die dem Kanton obliegenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) ebenfalls im ganzen Umfang von den Gemeinden getragen. Dies aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18. Der grösste Teil der Nettoausgaben entfiel 2021 mit 277,5 Millionen Franken auf die EL (2020: 269,4 Mio. Fr.). Auf sie folgte die WSH mit Nettoausgaben von 77,5 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Die ALBV schlug mit 4,7 Millionen Franken zu Buche.
Damit haben die gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe im weiteren Sinn im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent zugenommen. Die Zunahme geht fast ausschliesslich auf die EL zurück (+8,1 Mio. Fr.): Die EL-Reform 2021 hatte unter anderem eine Erhöhung der Mietzinsmaxima, welche neu regionale Unterschiede mit einbeziehen, und die Berücksichtigung von Betreuungskosten für Kinder mit sich gebracht.