Sozialhilfe im Kanton Luzern 2021 – Risikogruppen

Sozialhilfequote bei Über-80-Jährigen sinkt deutlich

Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Je nach Alter kann das Sozialhilferisiko beträchtlich differieren. Die Sozialhilfequote bei Minderjährigen (0–17 Jahre) ist mit 4,2 Prozent im Kanton Luzern erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2,4%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (0,1%) ist diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und mittels Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sichergestellt. Bei Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren hat die Quote gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäss deutlich von 1,5 auf 0,3 Prozent abgenommen. Diese Abnahme ist auf die rückwirkende Erhöhung der EL-Taxgrenze per Anfang 2020 zurückzuführen. Aufgrund des Bruttoprinzips bei der Erhebung der Sozialhilfestatistik fanden solche Taxausgleich-Dossiers noch Eingang in die Statistik 2020. Durch die Erhöhung der Taxgrenze finden auch Personen im Rentenalter, welche in Heimen wohnhaft sind, ihre finanzielle Existenz grossmehrheitlich von der EL abgesichert. So gibt es 2021 im Kanton Luzern insgesamt noch 120 Personen im Alter über 64 Jahre, die Sozialhilfe beziehen.

Abgeschlossene Ausbildung schützt vor Armut

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss beträgt im Kanton Luzern überdurchschnittliche 4,9 Prozent und hat im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte zugenommen. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (2021: 0,3%). Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II weisen eine Quote von 1,2 Prozent aus. Bei diesen beiden Bevölkerungsgruppen hat sich die Quote gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Erhöhtes Sozialhilferisiko bei Ausländer/innen

Ausländer/innen (6,7%) sind deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (1,4%). Gründe dafür sind unter anderen ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit Schweizer/innen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Flüchtlinge (B-Ausweis) und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge/Personen (F-Ausweis) ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. Bei den genannten Personengruppen können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. Sprachkenntnisse) bestehen, wodurch ein überdurchschnittlicher Bedarf an Sozialhilfe entsteht. Gut 40 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern gehörten 2021 diesen Personengruppen an.

Weniger Personen mit Niederlassungsbewilligung in Sozialhilfe

Seit 2019 hat die Sozialhilfequote bei den Ausländer/innen von 6,2 auf 6,7 Prozent (+0,5 Pp.) zugenommen, während sie bei den Schweizer/innen leicht abgenommen hat (–0,1 Pp.). Die Erhöhung der Quote bei den Ausländer/innen ist hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen: Einerseits kam es zu einer weiteren Zunahme bei den Flüchtlingen, welche von der finanziellen Zuständigkeit des Bundes in diejenige des Kantons bzw. der Gemeinden gelangten (von 1'368 auf 1'610 Personen). Anderseits nahm die Anzahl der Jahresaufenthalter/innen mit WSH-Bezug ebenfalls erneut zu (von 1′199 auf 1′280 Personen). Bei Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hingegen ist im Vergleich zum Vorjahr wiederum eine Abnahme zu verzeichnen (von 1′846 auf 1′740 Pers.). Im Rahmen der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes 2019 hat in den beiden Jahren nach der Verschärfungen der ausländerrechtliche Bestimmungen die Anzahl der mit wirtschaftlicher Sozialhilfe Unterstützten in dieser Bevölkerungsgruppe insgesamt um 13 Prozent abgenommen.

Einelternhaushalte mit erhöhtem Sozialhilferisiko

2021 bezogen im Kanton Luzern, wie im Vorjahr, 2,9 Prozent aller Privathaushalte wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH). Das Sozialhilferisiko unterscheidet sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Haushaltskonstellation beträchtlich. Dies zeigt sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern. 2021 wurden 1,1 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit WSH unterstützt. Mit 20,5 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter). Minderjährige sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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