Sozialhilfe im Kanton Luzern 2021 – Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Deutlicher Ausgabenanstieg durch Erhöhung der EL-Taxgrenze
Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, deren Sozialversicherungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung (ALBV) werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft war im Kanton Luzern bis 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe erfolgt; danach wurde diese in die WSH integriert. Zusammen mit der WSH werden diese Sozialleistungen insgesamt unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Zunahme der Nettoausgaben gegenüber Vorjahr um 8,4 Prozent
Bund, Kanton und Gemeinden gaben gemäss den neusten Daten von 2020 im Kanton Luzern netto insgesamt 349,8 Millionen Franken für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Wobei die Kosten bei der ALBV und der WSH vollumfänglich bei den Gemeinden anfallen. Seit 2020 werden die dem Kanton obliegenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im ganzen Umfang von den Gemeinden getragen. Dies aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18. Der grösste Teil der Nettoausgaben entfiel 2020 mit 269,4 (2019: 240,9) Millionen Franken auf die EL. Auf sie folgte die WSH mit Nettoausgaben von 75,7 Millionen Franken (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Die ALBV schlug mit 4,7 Millionen Franken zu Buche.
Damit haben die gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe im weiteren Sinn im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 Prozent zugenommen. Die Zunahme ist fast ausschliesslich auf die EL zurückzuführen. Der starke Anstieg bei der EL ist zu mehr als zwei Drittel (rund 20 Mio. Fr.) auf die rückwirkende Erhöhung der Taxgrenze per Januar 2020 zurückzuführen (siehe Botschaften zur EL-Revision B 48 & B 118). Die Ausgaben bei der WSH haben gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen (−2,3%). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass durch die Erhöhung der EL-Taxgrenze eine Entlastung der WSH stattgefunden hat.