Sozialhilfe im Kanton Luzern 2021 – Räumliche Unterschiede

Sozialhilfequote in der Stadt Luzern steigt weiterhin an

Zentrums- und Agglomerationsgemeinden weisen oft eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aus. Denn in urbanen Räumen ist der Anteil der Personengruppen grösser, welche ein erhöhtes Sozialhilferisiko aufweisen. Dazu gehören Alleinerziehende, Alleinlebende, Geringqualifizierte und ausländische Staatsangehörige (vgl. Risikogruppen der Sozialhilfe). Während die kantonale Quote 2021 stabil blieb, kam es bei den regionalen Quoten zu Veränderungen.

Sozialhilfequote der Stadt Luzern erneut gestiegen

Die Sozialhilfequote in der Stadt Luzern lag 2021 mit 4,4 Prozent 2,0 Prozentpunkte über dem kantonalen Durchschnitt. Wie bereits im Vorjahr hat auch 2021 die Quote der Stadt Luzern zugenommen (+0,2 Pp.). In absoluten Zahlen sind dies, wie bereits im Vorjahr, gut 100 Personen mehr. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die Verschiebung der Flüchtlinge der überdurchschnittlichen Flüchtlingswelle 2014–2016 von der finanziellen Verantwortung des Bundes in diejenige der Kantone bzw. der Gemeinden und den vermehrten Bezug von Jahresaufenthalter/innen (B-Ausweis) zurückzuführen. Die Zunahme der Quote in der Stadt Luzern lässt sich zudem auch damit erklären, dass die Stadtluzerner Rentner/innen durch die städtische Zusatzleistung zur AHV/IV (AHIZ) unterstützt worden waren. Die AHIZ hatte unter anderem nicht von den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV abgedeckte Taxkosten übernommen, wodurch diese Personengruppe nur selten auf die Sozialhilfe zurückgreifen musste. Mit der Erhöhung der Taxgrenze bei den EL zur AHV/IV entfiel die Stadtluzerner AHIZ. Deshalb machte sich in der Stadt Luzern die Erhöhung bei den Personen im Rentenalter in der Sozialhilfe kaum bemerkbar.

Sozialhilfequote im Agglomerationskern gesunken

In den Agglomerationskerngemeinden Emmen (3,7%) und Kriens (3,6%), in welchen die Sozialhilfequoten im Vorjahr ebenfalls über der 4 Prozentmarke lagen, sind diese 2021 um 0,4 Prozentpunkte gesunken. Dies ist in erster Linie auf die Erhöhung der Taxgrenze bei den EL zur AHV/IV zurückzuführen, was zu einer besonders starken Abnahme bei den Personen im Pensionsalter, welche in einem Heim leben, führte. Ebikon und Horw sind ebenfalls besonders stark von dieser Veränderung betroffen. In Ebikon hat sich die Quote deutlich von 3,5 auf 3,1 Prozent reduziert. In Horw ist eine Abnahme von 2,7 auf 2,5 Prozent zu beobachten. Im gesamten Agglomerationskern ist die Quote von 3,1 auf 2,8 Prozent gesunken.

Sozialhilfequote im Agglomerationsgürtel am tiefsten

In den ländlichen und suburbanen Luzerner Gemeinden ist die Sozialhilfequote im Allgemeinen tiefer als in den urbanen Gemeinden. Im Agglomerationsgürtel, dem suburbanen Umland der Stadt Luzern, verbleibt der bereits im Vorjahr tiefste Wert aller Luzerner Analyseregionen 2021 bei 1,0 Prozent. Im Entlebuch (1,4%) und Unteren Wiggertal (1,7%) bleibt die Quote ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Seetal (1,6%), Sursee/Sempachersee (1,2%) und Willisau (1,9%) ist die Quote jeweils um 0,1 Prozentpunkte gesunken. In der Region Rooterberg/Rigi (1,5%) um 0,2 Prozentpunkte. In den Regionen Michelsamt/Surental (1,6%) und Rottal-Wolhusen (2,0%) hat die Quote um 0,1 Prozentpunkte zugenommen.

Kontakt

David von Holzen

E-Mail: David.vonHolzen@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 66 01

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